JudikaturOGH

RS0128641 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2014

Ein Wechsel iSd § 5 KBGG ist jeweils nur zwischen jenen Elternteilen, die miteinander durch das Band der leiblichen Elternschaft oder durch das Band der Adoptivelternschaft oder durch das Band der Pflegeelternschaft verbunden sind, möglich.

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