JudikaturOGH

RS0128672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Mai 2024

Für die Heranziehung des zweiten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des ersten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG nicht erforderlich.

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