Für die Heranziehung des zweiten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des ersten Satzes des § 31 Abs 2 KBGG nicht erforderlich.
Rückverweise
…Berufungsgericht im vorliegenden Fall als gegeben ansah – stellt ausschließlich auf die objektive Überschreitung der Zuverdienst bzw Freigrenze ab (10 ObS 146/17v = RS0128672 [T3]). Dass ein Überschreiten der Zuverdienstgrenze vorliegt, wird in der außerordentlichen Revision nicht in Zweifel gezogen. [2] 2. Die Revisionsausführungen zur Verletzung (behaupteter) Informationspflichten…
… 2 KBGG ist das zusätzliche Vorliegen eines der Rückforderungstatbestände des § 31 Abs 2 Satz 1 KBGG nicht erforderlich (RIS Justiz RS0128672). 2.1 Die Anspruchsberechtigung für das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens ist seit der Novelle BGBl I 2009/116 in § 24 KBGG…