JudikaturOGH

RS0128627 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 2013

Die Voraussetzungen des § 6 Abs 3 Satz 2 BSMVG für die Auszahlung sind im Rahmen einer gemeinsamen Einklagung restlicher Entgeltansprüche und der daraus abgeleiteten Beiträge als Abfertigung erreichbar.

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