JudikaturOGH

RS0128705 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2025

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist  im Fall eines Vertrags zwischen einem Gewerbetreibenden und einem bestimmten Verbraucher für die Anwendbarkeit des Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO zu ermitteln, ob vor dem möglichen Vertragsschluss mit diesem Verbraucher Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Gewerbetreibende Geschäfte mit Verbrauchern tätigen wollte, die in anderen Mitgliedstaaten wohnhaft sind, darunter in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet der fragliche Verbraucher seinen Wohnsitz hat, und zwar in dem Sinne, dass der Gewerbetreibende zu einem Vertragsschluss mit diesen Verbrauchern bereit war.

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