JudikaturOGH

RS0128581 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Februar 2022

§ 20 Abs 3 UbG schließt nur ein abgesondertes Rechtsmittel aus, sodass die Entscheidung gemeinsam mit der nächsten selbständig anfechtbaren Entscheidung angefochten werden kann. Entfällt diese, weil der Patient inzwischen entlassen wurde, so kann der ‑ an sich aufgeschobene ‑ Rekurs selbständig eingebracht werden.

Rückverweise