Ein Antrag auf Delegierung steht gemäß § 39 Abs 2 erster Satz iVm § 71 Abs 5 StPO auch dem Privatankläger zu.
Rückverweise
…sind nach § 39 Abs 2 StPO die Staatsanwaltschaft (vgl zum Privatankläger § 71 Abs 5 erster Satz StPO [RIS-Justiz RS0128398]) und der Beschuldigte (Angeklagte, vgl § 48 Abs 2 StPO) berechtigt. Keine Antragslegitimation kommt demnach Privatbeteiligten (§ 65 Z 2 StPO…