RS0128484 – OGH Rechtssatz
Bei einer nach § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG ausbezahlten Abfertigung kommt im Falle einer nachträglichen Korrektur des Beitragsgrundlagennachweises durch den Arbeitgeber eine Rückforderung nach § 107 ASVG nicht in Betracht; vielmehr ist der Rückforderungsanspruch nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Kriterien zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf einen gutgläubigen Verbrauch.