JudikaturOGH

RS0128484 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Bei einer nach § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG ausbezahlten Abfertigung kommt im Falle einer nachträglichen Korrektur des Beitragsgrundlagennachweises durch den Arbeitgeber eine Rückforderung nach § 107 ASVG nicht in Betracht; vielmehr ist der Rückforderungsanspruch nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Kriterien zu beurteilen, insbesondere im Hinblick auf einen gutgläubigen Verbrauch.

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