JudikaturOGH

RS0128235 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Januar 2025

Angesichts der herzustellenden Relation der zu beurteilenden Straftaten zu jenen, die insgesamt im Einzugsbereich der Diversion liegen, signalisiert bereits die Tatbestandsverwirklichung einer mit fünf Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Jugendstraftat (§ 5 Z 4 JGG) eine hohe kriminelle Energie.

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