Nichtigkeit kann auch bei Abweisung eines Antrags vorliegen, der erkennbar darauf abzielte, einen auf Verletzung des § 166 Abs 1 Z 2 StPO gegründeten Widerspruch gegen die Vorführung des Protokolls über die Vernehmung des Beschwerdeführers als Beschuldigten vorzubereiten.
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