JudikaturOGH

RS0128206;RS0128207 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. April 2013

Die Pauschalgebühr für die Genehmigung der Pflegschaftsrechnung nach TP 7 lit c Z 2 GGG im Verfahren zur Überlassung einer überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt (§ 154 AußStrG) ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 46 und 47 IO als Masseforderung (§ 46 Z 2 IO) zu qualifizieren.

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