In der Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des nicht gesetzmäßig geladenen Angeklagten und Fällung des Abwesenheitsurteils, ohne sich von der gehörigen Ladung des Angeklagten zu überzeugen, liegt infolge des rechtlich mangelhaften Verfahrens eine Gesetzesverletzung.
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