JudikaturOGH

RS0128269 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2012

Durch Einbeziehung der freien Dienstnehmer in die IESG‑Sicherung sind auch gewerberechtliche Geschäftsführer anspruchsberechtigt, sofern sie dauerhafte Dienstleistungen erbringen. Im Zusammenhang mit den Anforderungen des § 39 GewO 1994 ist maßgebend, ob eine nach den Verhältnissen im Betrieb inhaltlich und zeitlich ausreichende Tätigkeit als gewerberechtlicher Geschäftsführer vorliegt. Nichtigkeitssanktion für das Vertragsverhältnis besteht grundsätzlich nur dann, wenn das Fehlen einer gewerberechtlichen Befugnis durch ein vorgetäuschtes Dienstverhältnis umgangen werden soll.

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