JudikaturOGH

RS0128163 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2012

Aus § 176 AußStrG folgt, dass voll geschäftsfähige Vermächtnisnehmer „nur“ nachweislich vom Anfall ihrer Ansprüche zu verständigen sind und dass sie Nachlassseparation begehren können. Ein Anspruch auf Sicherstellung besteht daher nicht.

Rückverweise