JudikaturOGH

RS0128184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 2012

Gegen die ersatzlose und ohne Übergangsregelung erfolgte Aufhebung der Bestimmung des § 271 Abs 2 ASVG (besondere Invaliditätspension für Witwen) bestehen - insbesondere im Hinblick auf § 258 ASVG sowie die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als Versicherungszeiten - keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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