JudikaturOGH

RS0128214 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 2012

Dem Verständnis eines auf die jeweilige Dauer der Befristung abstellenden Anspruchs auf Ergänzungszulage wurde mit der Dienstrechts‑Novelle 2007, BGBl I Nr 53/2007, in § 75 Abs 3 Z 4 VBG explizit Rechnung getragen, indem das Wort „fünfjährig“ mit der Begründung fallen gelassen wurde, dass die bisherige Einschränkung auf fünfjährige Befristungen in Hinblick auf die in § 68 normierten Abweichungen in der Funktionsdauer zu kurz greife und sachlich nicht gerechtfertigt erscheine (Bericht des Verfassungsausschusses, 193 BlgNR XXIII. GP, 15).

Rückverweise