JudikaturOGH

RS0128138 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. August 2012

Das Verfahren über die Erklärung der Rechtsunwirksamkeit eines Vaterschaftsanerkenntnisses nach § 164 ABGB ist grundsätzlich ein außerstreitiges Verfahren. Ob der Antragsteller einen tauglichen Grund für die von ihm begehrte Rechtsunwirksamkeitserklärung iSd § 164 Abs 1 Z 3 ABGB geltend macht, spielt für die Rechtswegzulässigkeit keine Rolle.

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