JudikaturOGH

RS0128151 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. August 2012

Die Aufschiebung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach § 203 EO setzt voraus, dass im parallel geführten Fahrnisexekutionsverfahren bereits Sachen gepfändet wurden, die die betriebene Forderung voraussichtlich decken werden.

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