1Ob238/12z—OGH Entscheidung
29. April 2013
…5 UGB anzuwenden ist, die nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (1 Ob 35/12x: 10 Ob 88/11f; RIS Justiz RS0128186) auch gegenüber geschädigten Dritten gilt. Die Revisionsausführungen bieten keinen Anlass, die Richtigkeit dieser Vorjudikatur in Zweifel zu ziehen. Zu einem gleichgelagerten Sachverhalt hat der Oberste…