Die Grundregel des § 3 Abs 1 KSchG erfasst ‑ von der Sonderbestimmung für Versicherungsverträge abgesehen - auch Dauerschuldverhältnisse.
Rückverweise
…918 ABGB Rz 53). 2.2 Auf ein Rücktrittsrecht nach § 3 Abs 1 KSchG (zu dessen Geltung für Dauerschuldverhältnisse RIS Justiz RS0128132; 8 Ob 130/12v) hat sich der Beklagte in erster Instanz nicht berufen. Ob ihm im Hinblick darauf, dass er bereits vor…