Faktische Arbeitslosigkeit und ein Jahr dauernder Bezug von Krankengeld können das zwingende Erfordernis einer Arbeitslosmeldung iSd § 12 AlVG (§ 255 Abs 3a Z 2 ASVG) nicht ersetzen. Es liegt diesbezüglich auch keine Gesetzeslücke vor, die durch Analogie zu schließen wäre.
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