JudikaturOGH

RS0128128 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Juni 2012

Der vom Gesetz sehr eng umschriebene Ausnahmetatbestand des § 284 ABGB erfordert die Gefahr eines dauerhaften körperlichen Leidens der behinderten Person, die durch den Eintritt einer Schwangerschaft hervorgerufen werden muss; darüber hinaus darf die Schwangerschaft nicht auf andere Weise mit ausreichender Sicherheit verhindert werden können.

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