Für nicht vom Hausdurchsuchungsbefehl gedeckte Ergebnisse besteht ein Beweisverwertungsverbot nach § 11 Abs 1 WettbG.
Rückverweise
…es keines gesonderten Widerspruchs nach Abschluss der Hausdurchsuchung; ein darauf gestützter Einwand kann im Kartellverfahren selbst geltend gemacht werden (16 Ok 2/12 Pkt.6.3.; RS0128005). 7. Zusammengefasst ergibt sich, dass das Widerspruchsverfahren gemäß § 12 Abs 5 iVm Abs 6 WettbG ebenso wie das Widerspruchsverfahren gemäß § 112 Abs 1…