JudikaturOGH

RS0127798 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2024

Die Hälfteregelung des § 255 Abs 2  Satz 3 ASVG, nach der eine versicherte Person Berufsschutz auch bei Nichterreichen des 15-jährigen Rahmenzeitraums erlangen kann, ist dann nicht anzuwenden, wenn diese Versicherte trotz ihres erstmaligen Eintritts in das Berufsleben mehr als 15 Jahre vor dem Stichtag aufgrund einer erst späten Ablegung einer Lehrabschlussprüfung (hier: mit 45 Jahren) weniger als 15 Jahre (hier: fünf Jahre) in ihrem erlernten Beruf tätig war.

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