JudikaturOGH

RS0127680 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. März 2012

§ 584 Abs 1 ZPO setzt voraus, dass eine Klage vor einem staatlichen Gericht in einer Angelegenheit erhoben wurde, die Gegenstand einer Schiedsvereinbarung ist, was ‑ unter Berücksichtigung der zur Frage der Streitanhängigkeit entwickelten Rechtsprechung ‑ Identität der Parteien und Identität des Streitgegenstands bedeuten würde.

Rückverweise