JudikaturOGH

RS0129776 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 2013

Gegenstand einer Beschwerde nach § 47 Abs 3 GOG sind allein Änderungen der Geschäftsverteilung gegenüber dem Entwurf und mangelnde Berücksichtigung von Einwendungen

Rückverweise