JudikaturOGH

RS0127669 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2012

Jeder Gesellschafter kann Teilungsklage iSd § 843 ABGB erheben. Die Teilungsklage steht dem Gesellschafter hinsichtlich der zum Gesellschaftsvermögen gehörenden, quoad sortem eingebrachten Liegenschaft auch zu, wenn er nicht bücherlicher Miteigentümer ist. In einem solchen Fall genügt die bloß obligatorische Berechtigung an der zu teilenden Sache.

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