Die Ruhensbestimmung des § 6 Abs 1 KBGG gilt auch dann, wenn der Vater der Bezieher des Kinderbetreuungsgelds ist. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung bestehen nicht.
…werden, wobei es nicht darauf ankommt, welcher Elternteil welche Leistung bezieht; es ist darauf abzustellen, ob es „in der Familie“ zu Leistungskumulierungen kommt (RS0127557 [T2]; 10 ObS 151/11w SSV NF 26/3). [26] 3.2. Der Begriff „Leistungen bei Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei…
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