JudikaturOGH

RS0127617 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Dezember 2011

Die Regelung des § 29 Abs 3 lit b MRG idF WRN 2006 führt im Fall des erstmaligen Eintritts einer relocatio tacita nach dem Ablauf eines wirksam vereinbarten Endtermins zu einem auch für den Vermieter durchsetzbaren neuen Endtermin nach drei Jahren.

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