RS0127585 – OGH Rechtssatz
Eine negative Stellungnahme der nach § 40 Abs 2 FBG zur Äußerung aufgeforderten „Steuerbehörde“ löst allenfalls eine Pflicht des Gerichts zur amtswegigen Prüfung der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft aus, wenn konkrete Umstände dargetan werden, die die Vermutung der Vermögenslosigkeit nach § 40 Abs 1 Satz 3 FBG widerlegen könnten; eine Sperrfunktion kommt den in § 40 Abs 2 FBG genannten Institutionen hingegen nicht zu.