RS0127378 – OGH Rechtssatz
Das fristauslösende Ereignis ist nach dem Wortlaut des § 107b Abs 4 zweiter Satz StGB der erste nach § 107b Abs 1 und Abs 3 StGB tatbestandsmäßige Aggressionsakt.
…mehr als drei Jahren (US 3 f) ist aber auch die allfällige Subsumtionsrelevanz des Vorbringens nicht erkennbar (vgl im Übrigen auch RIS Justiz RS0127378; aA Schwaighofer in WK 2 StGB § 107b Rz 51). Insofern die zu A./III./ eine rechtliche Beurteilung „nach § 83…
…“ fehlen. Mit Blick auf den Tatzeitraum von rund drei Jahren ist auch die allfällige Subsumtionsrelevanz des Vorbringens nicht erkennbar (vgl im Übrigen RIS Justiz RS0127378; Winkler , SbgK § 107b Rz 141; aA Schwaighofer in WK 2 StGB § 107b Rz 51). [15] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher…
…4 vierter Fall StGB normierten Jahresfrist bereits durch den ersten nach Abs 1 und Abs 3 leg cit tatbestandsmäßigen Aggressionsakt siehe RIS Justiz RS0127378). Damit verfehlt das diesbezügliche Vorbringen zur Mängelrüge – insgesamt – die Ausrichtung nach der Verfahrensordnung (RIS Justiz RS0119370, RS0117499). Soweit die Beschwerde das Unterbleiben einer…
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