JudikaturOGH

RS0127239 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2011

Eine nach § 10 BUAG geleistete Abfindung ist auch dann ein Erwerbseinkommen iSd § 9 Abs 1 APG, wenn bei Bezug der Schwerarbeitspension (§ 4 Abs 3 APG) kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.

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