Für auf § 2 Abs 3 Z 1 UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist ebenso wie für solche nach § 9 Abs 3 UWG Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich.
…Rahmen der bisherigen Rechtsprechung (vgl zu § 1 UWG: RIS Justiz RS0114533, RS0077502 [T5], RS0078169; zu § 2 UWG: RS0124842 [T3], RS0124843 [T1], RS0127266, RS0126781) und bedarf keiner höchstgerichtlichen Korrektur. Der an sich zutreffende Hinweis im Rechtsmittel, dass eine unlautere Herkunftstäuschung nicht davon abhängt, dass die angesprochenen Kreise bei…
… UWG Verkehrsgeltung der Ausstattung oder des sonst zur Kennzeichnung verwendeten Zeichens erforderlich ist (4 Ob 227/12d mwN; vgl RIS-Justiz RS0127266, RS0126781 [T2], RS0124842 [T3]). Es ist kein Grund ersichtlich, warum beim Imitationsmarketing das Erfordernis der Verkehrsgeltung gerade im Fall der Nachahmung von Unternehmenskennzeichen…
…503 [ Horak ] - wetter.tv; obiter schon 4 Ob 14/10y = jusIT 2011, 129 [ Thiele ] = ÖBl 2011, 313 [ Majchrzak ] – relaxx.at; RIS Justiz RS0127266, RS0126781 [T2], RS0124842 [T3]). Danach liegt Verwechslungsgefahr im Sinn dieser Bestimmung vor, wenn der Durchschnittsverbraucher aufgrund der konkreten Aufmachung eines Produkts annehmen könnte, es stamme…
…nach § 9 Abs 3 UWG – Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich (RIS-Justiz RS0127266; vgl RS0126781). Maßgebend ist der Kennzeichnungsgrad, wie weit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, eine bestimmte Ware oder Leistung angesehen…
…Ob 36/98t jusline; 4 Ob 197/10i Faschingsprinz), und auch ein irreführendes Imitationsmarketing ist unter diesen Umständen nicht anzunehmen (RIS-Justiz RS0127266; zuletzt etwa 4 Ob 227/12d Tico Pop Lutscher). Damit kann offen bleiben, ob die getroffenen Feststellungen die Annahme rechtfertigen, dass der Erstbeklagte…
…3 Z 1 UWG nicht vorliegt. Nach der jüngeren Rechtsprechung des Senats zu § 2 Abs 3 Z 1 UWG (Imitationsmarketing) (RS0127266, RS0126781 [T2], RS0124842 [T3]) liegt Verwechslungsgefahr im Sinn der Bestimmung vor, wenn der Durchschnittsverbraucher aufgrund der konkreten Aufmachung eines Produkts annehmen könnte, es stamme aus…
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