JudikaturOGH

RS0127266 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2020

Für auf § 2 Abs 3 Z 1 UWG gestützte Unterlassungsansprüche ist ebenso wie für solche nach § 9 Abs 3 UWG Verkehrsgeltung der Ausstattung bzw des zur Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen verwendeten Kennzeichens erforderlich.

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