JudikaturOGH

RS0127380 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Oktober 2011

Verweisung der Sache an das OLG Wien zur Antragstellung beim VfGH gemäß Art 89 Abs 2 zweiter Satz B-VG betreffend die Wortfolge "bezieht sich jedoch nicht auf Ton- oder Bildaufnahmen und" in § 52 Abs 1 StPO.

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