RS0127270 – OGH Rechtssatz
Der Einspruch nach § 20 LiegTeilG idF der GB‑Novelle 2008 (BGBl 2008/100) ist auf die Behauptung des fehlenden Einvernehmens über die Rechtsabtretung beziehungsweise die fehlende Enteignung beschränkt.
…nach Zustellung des Beschlusses Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Behauptung des fehlenden Einvernehmens über die Rechtsabtretung bzw die fehlende Enteignung beschränkt (RIS-Justiz RS0127270). Das Gesetz definiert dabei den Begriff „Einvernehmen“ selbst nicht. Auch die Gesetzesmaterialien geben dazu keine Auskunft. Der Gesetzgeber ging aber jedenfalls davon aus…
…nach Zustellung des Beschlusses Einspruch erheben. Dieser Einspruch ist auf die Behauptung des fehlenden Einvernehmens über die Rechtsabtretung oder die fehlende Enteignung beschränkt (RIS Justiz RS0127270). Das Gesetz definiert dabei den Begriff „Einvernehmen“ selbst nicht. Auch die Gesetzesmaterialien geben dazu keine Auskunft. Der Gesetzgeber ging aber jedenfalls davon aus…
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