Die von einem Unterhaltspflichtigen aufgrund einer strafgerichtlichen Weisung iSv § 179a StVG zu tragenden Kosten der Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Einrichtung und der psychotherapeutischen bzw medizinischen Behandlung sind bei Berechnung der Unterhaltsbemessungsgrundlage mindernd zu berücksichtigen.
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