Versicherungsstreit um Gebäudeschaden durch Schneedruck—OGH Entscheidung
7Ob126/25t25. September 2025
…die durch die unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr (Schadenereignis) eintreten. Unmittelbares Einwirken ist gegeben, wenn die Naturgewalt einzige oder letzte Ursache für den Schaden ist (RS0127591; vgl RS0109771). Eine unmittelbare Einwirkung der Naturgewalt ist immer dann gegeben, wenn die versicherte Sache sofort in dem Zeitpunkt beschädigt oder zerstört wird, in dem…