RS0127265 – OGH Rechtssatz
Der Wohnungserhaltungsanspruch eines Ehegatten zählt zu den persönlichen Rechtswirkungen der Ehe.
…das vom Gericht zweiter Instanz erzielte Ergebnis zu erwarten wäre. Auch insofern zeigt er also keine erhebliche Rechtsfrage auf (vgl 2 Ob 121/11z [Pkt 3.], vgl 2 Ob 235/16x [Pkt 1.1.] je mwN). [14] 4. Schon aus diesen Gründen war die Revision…
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