JudikaturOGH

RS0127081 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Mai 2012

Beim Veräußerungsgewinn (§ 24 EStG) handelt es sich um keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit (§ 60 GSVG), welche bei der Berechnung der Witwenpension zu berücksichtigen wären.

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