JudikaturOGH

RS0127099 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2019

Ein „Widerspruchsrecht“ in den AGB verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 2 KSchG, wenn nicht sowohl die Widerspruchsmöglichkeit als auch die Frist bereits in den Vertragstext aufgenommen werden; es reicht nicht aus, dass der Unternehmer - ohne eine solche Vereinbarung - lediglich de facto unter Einhaltung einer angemessenen Frist bei Beginn dieser Frist auf die Erklärungsbedeutung des Verbraucherverhaltens und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinweist.

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