RS0127024 – OGH Rechtssatz
Betroffener nach § 6 MedienG iVm § 111 StGB und damit anspruchsberechtigt ist grundsätzlich der einzelne Mensch, also eine natürliche, aber keine juristische Person oder ein Kollektiv. Deren Organe sind dann aktivlegitimiert, wenn sich der Angriff gerade auf ihr Handeln als Organwalter bezieht.