RS0127091 – OGH Rechtssatz
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die auf „unbestimmte Zeit“ abgeschlossen wird, steht dem Versicherer kein ordentliches Kündigungsrecht nach § 8 Abs 2 VersVG zu.
§ 165 VersVG geht ‑ was den Versicherungsnehmer anlangt ‑ als Spezialnorm der allgemeinen Bestimmung des § 8 Abs 2 VersVG vor (7Ob251/10b).…
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