JudikaturOGH

RS0126980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2022

Das Gehaltsgesetz regelt in § 22a die Grundlage des Anspruchs auf Erteilung einer betrieblichen Pensionskassenzusage, der seine Wurzel in der öffentlich-rechtlichen Stellung der von dieser Bestimmung erfassten Beamten hat. Dabei handelt es sich aber nicht um eine direkt auf § 2 Z 1 BPG beruhende Leistungszusage, sondern nach dem klaren Wortlaut des § 22a Abs 1 Satz 1 GehG um eine in dieser - das öffentlich - rechtliche Dienstverhältnis von (bestimmten) Beamten betreffenden - Bestimmung geregelte Verpflichtung des Bundes, diesen Beamten eine betriebliche Pensionskassenzusage iSd § 2 Abs 1 BPG zu erteilen, die nicht zivilrechtlicher Natur ist.

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