JudikaturOGH

RS0127179 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2011

Unterlässt es der Immobilienmakler, den Käufer eines Hauses oder einer Wohnung über das Errichtungsjahr des Gebäudes zu informieren, so kann darin eine Pflichtverletzung iSd § 3 Abs 3 MaklerG gelegen sein.

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