JudikaturOGH

RS0127149 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2023

Grobes Verschulden eines Parteienvertreters bei der Versäumung einer befristeten Prozesshandlung ist regelmäßig darin zu erblicken, wenn der unterlaufene Fehler auf einer mangelhaften Organisation beruht.

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