JudikaturOGH

RS0127126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Mai 2016

Bei (vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Gemeinschuldner entstandenen) Insolvenzforderungen scheidet die Geltendmachung im Adhäsionsverfahren stets aus, der Gläubiger ist zur Geltendmachung seiner Ansprüche auf das Anmeldungs- und Prüfungsverfahren verwiesen (§ 6 Abs 1 IO und §§ 102‑113 IO).

Rückverweise