JudikaturOGH

RS0126772 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Mai 2011

Für eine Einstellung der Exekution müssen die beiden in § 129 Abs 2 EO geregelten Einstellungsgründe (keine Kostendeckung, keine Forderungstilgung) nicht kumulativ vorliegen.

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