JudikaturOGH

RS0126737 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2025

Die Ansprüche auf Rechnungslegung und auf Buchauszug nach § 16 Abs 1 HVertrG stellen Kontrollrechte zur Provisionsabrechnung dar und sind typische Nebenansprüche zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs als Hauptanspruch. Da diese Nebenansprüche mit dem Hauptanspruch verjähren, richtet sich der Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist iSd § 18 Abs 1 HVertrG auch für sie nach § 18 Abs 2 HVertrG.

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