RS0126746 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Das Recht der pensionsberechtigten Arbeitnehmer auf vorrangige Befriedigung aus der Wertpapierdeckung im Konkurs des Arbeitgebers begründet ein gesetzliches „Pfand- und Befriedigungsrecht“ iSd § 48 IO (KO).
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