JudikaturOGH

RS0126745 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. April 2011

§ 1 Abs 2 BPG soll den Geltungsbereich des § 1 Abs 1 BPG nicht einschränken, sondern partiell erweitern. Das BPG ist daher auf Leistungszusagen an angestellte Fremdgeschäftsführer zur Gänze anzuwenden.

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