Wenn nach einem Verbesserungsversuch des Übergebers einer mangelhaften Sache derselbe Mangel wieder auftritt, dann trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass diese Verbesserung ungeachtet dessen erfolgreich war.
…wieder auf, so trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass er den Mangel durch Verbesserung beseitigt und dadurch den Verbesserungsanspruch zum Erlöschen gebracht hat (vgl RS0126728; 2 Ob 43/11f). Diese Beurteilung hat anhand des Vertragsinhalts zu erfolgen. [24] 3.2 Es ist nun denkbar, dass der Mangel vom Übergeber…
…Übergeber die Beweislast dafür, dass er den Mangel durch Verbesserung beseitigt und dadurch den Verbesserungsanspruch zum Erlöschen gebracht hat (2 Ob 43/11f = RS0126728). 2.1. Im vorliegenden Fall steht außer Streit, dass das Fahrzeug im Übergabezeitpunkt mangelhaft war, weil die Frontscheibe mit dem Fahrzeug nicht dicht verbunden war…
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