JudikaturOGH

RS0126728 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. September 2023

Wenn nach einem Verbesserungsversuch des Übergebers einer mangelhaften Sache derselbe Mangel wieder auftritt, dann trifft den Übergeber die Beweislast dafür, dass diese Verbesserung ungeachtet dessen erfolgreich war.

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